Fernwartung - Metz & Schubert GbR

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Fernwartung

Wir bieten auch Dienstleistungen in Form von Fernwartungen an. Eine Fernwartung ist die schnellstmögliche Unterstützung für den Problemfall. Dazu nutzen wir die renommierte Fernwartungssoftware TeamViewer" vom deutschen Softwareunternehmen TeamViewer AG, aus Göppingen.

Es gibt grundsätzlich zwei Varianten zur Durchführung einer Fernwartung:

Ad-hoc / einmaliger Fernwartungs-Zugriff
- Der Kunde ist während der Fernwartung anwesend (vor dem Bildschirm).
- Die Software TeamViewer „QuickSupport" muss aus dem Internet geladen werden.
- Die Software muss vom Kunden gestartet werden. Es ist keine Installation notwendig.
- Der Kunde Informiert über die „TeamViewer ID bzw. Ihre ID" und das „Passwort".
- Sobald die Software nach der Fernwartung beendet wurde ist kein weiterer Zugriff möglich.

Dauerhafter Fernwartungs-Zugriff
- Der Kunde wünscht eine regelmäßige Fernwartung, ohne seine Aufmerksamkeit.
- Notwendigkeit eines Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß DSGVO Art. 28 Abs. 3.
- Die Software TeamViewer „Host" wird installiert und ein komplexes Passwort hinterlegt.
- Die Software läuft dauerhaft und wird nach einem System-Neustart automatisch wieder gestartet.

Der TeamViewer ermöglicht während einer sicheren Fernwartungssitzung den Zugriff auf den Remote-Computer. Der Bildschirm wird einsehbar übertragen und die Maus und Tastatur kann ferngesteuert werden. Wenn notwendig, können auch Dateien übertragen werden. Erweiterte TeamViewer Funktionen wie Videokonferenzen und Chat werden nicht genutzt.

Bitte schließen Sie vor der Fernwartungssitzung alle Fenster mit unternehmenskritischen und datenschutzrechtlich relevanten Inhalten. Sie können jederzeit in die Fernwartung eingreifen und die Verbindung beenden.
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